Arbeitnehmerveranlagung – Steuerausgleich in Graz
Ihr Steuerberater in Graz übernimmt für Sie die Arbeitnehmerveranlagung sowie den Steuerausgleich. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Möglichkeit haben, freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen bis zu fünf Jahre rückwirkend vorzunehmen.
Verpflichtende und freiwillige Arbeitnehmerveranlagung in Graz
Nur unter gewissen Umständen ist die Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend. Ihr Steuerberater Steinkellner in Graz berät Sie persönlich.
Wann müssen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen?
- nach Aufforderung durch das Finanzamt
- bei mehreren Dienstverhältnissen innerhalb eines Jahres
- Wenn Sie Nebeneinkünfte von mehr als 730,- Euro pro Jahr erwirtschaftet haben.
Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung ist jederzeit möglich, oft erhalten Sie vom Finanzamt Geld zurück!
Beim Steuerausgleich Geld zurückbekommen
Viele scheuen davor zurück, den Steuerausgleich zu machen. Aus Angst, dass es Steuernachzahlungen geben könnte. Kann das passieren?
NEIN, denn Sie können die Arbeitnehmerveranlagung bis zur Rechtskraft dieses Bescheids zurückziehen!
Sie haben fünf Jahre Zeit, um die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen. Sinnvoll ist diese vor allem in folgenden Fällen:
- Alimente
- Behinderungen
- Versicherungen
- Alleinverdiener
- Wohnungskauf
- und andere
In der Steuerberatung Steinkellner erhalten Sie die Arbeitnehmerveranlagung ab 84,-Euro! Sie zahlen jedoch nie mehr als die Hälfte der Steuerersparnis durch die freiwillige Veranlagung!
Ich unterstütze Sie auch dabei, einen Teil von bereits bezahlten Sozialversicherungs-Beiträgen zurückzuholen.
Info-Service:
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.